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Professur für Wirtschaftsinformatik (m/w/d)

VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 2 Tagen

Professur für Wirtschaftsinformatik (m/w/d)

Campus: Gera
Stellenumfang: Vollzeit oder Teilzeit
Befristung: unbefristet

Ihre Aufgaben

  • Vertretung des Berufungsgebiets in Lehre und Forschung sowie Übernahme fachlich verwandter Lehrveranstaltungen
  • Vermittlung eines starken Praxistransfers und aktueller Entwicklungen des Fachgebiets in Vorlesungen
  • Weiterentwicklung von Lehr- und Lernmethoden sowie Einsatz vielfältiger didaktischer Techniken
  • Beratung und Betreuung der Studierenden

Ihr Profil

  • Hochschulabschluss in Wirtschaftsinformatik, Informatik oder einem informationstechnischen Fachgebiet sowie qualifizierte Promotion
  • Pädagogische Eignung, idealerweise mit Lehrerfahrung im akademischen Bereich
  • Mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung, davon drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs (vorzugsweise in der Wirtschaft, insbesondere bei IT-Dienstleistern)
  • Praxiserfahrung in der Implementierung betrieblicher Informationssysteme und Digitalisierung betrieblicher Prozesse
  • Wünschenswerte Kenntnisse in:
    • Betriebliche Informationssysteme
    • E-Business
    • Entwicklung webbasierter Anwendungen
    • Büromanagementsysteme
    • Projektmanagement
  • Teamgeist und Engagement für eine offene, dynamische Hochschulkultur

Unser Angebot

  • Inspirierendes Arbeitsumfeld zur Mitgestaltung der Zukunft der Bildung
  • Lehre in kleinen, interaktiven Gruppen
  • Reduzierte Lehrverpflichtung zur Einarbeitung
  • Moderne technische Ausstattung aller Lehrräume
  • Offene, familiäre Hochschulkultur mit kurzen Wegen, Ideenaustausch und Teamarbeit
  • Flexible Arbeitszeiteinteilung unter Berücksichtigung des Lehrplans
  • Individuelle Fördermöglichkeiten und Unterstützung bei Forschungsvorhaben sowie Internationalisierung

Hinweis: Parallel ist die Vertretungsprofessur für Wirtschaftsinformatik (Kennziffer: V2/26 G) ausgeschrieben. Bewerbungen auf beide Positionen sind möglich.

Rechtlicher Hinweis: Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren/-innen nach § 84 ThürHG; § 86 Abs. 1 ThürHG findet Anwendung.

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